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Anwendung des DBA-USA auf US-Sportler

BMFBMF-010221/0089-IV/4/20063.3.20062006

EAS 2702

Nimmt ein in den USA ansässiger Sportler an inländischen Turnieren teil, dann sind die an ihn gezahlten Vergütungen gemäß Artikel 17 Abs. 1 DBA-USA in Österreich von der Besteuerung zu entlasten, wenn die von diesem Sportler erzielten Einnahmen die Jahresfreigrenze von 20.000 $ nicht übersteigen. Es ist unerheblich ob der Sportler bei der Erzielung seiner Einnahmen selbständig oder unselbständig tätig ist. Desgleichen ist irrelevant, ob der Sportler in Österreich bloß beschränkt steuerpflichtig ist oder gemäß § 26 Abs. 2 BAO wegen Überschreitens der 6-monatigen Aufenthaltsdauer in die unbeschränkte Steuerpflicht eintritt.

Als Voraussetzung für eine DBA-konforme Freistellung vom Steuerabzug ist für eine Dokumentation gemäß § 2 Abs. 2 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005 zu sorgen, wobei jedoch keine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich ist, wenn die Vergütungen den Jahresbetrag von 10.000 Euro nicht übersteigen; diese wäre nur bei Bestand eines inländischen Zweitwohnsitzes nötig.

Bundesministerium für Finanzen, 3. März 2006

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 17 Abs. 1 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998

Schlagworte:

Sportler, DBA-Entlastungsverordnung

Verweise:

§ 2 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005

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