EAS 2695
Verlegt ein österreichischer Staatsbürger - unter Aufrechterhaltung seines österreichischen Wohnsitzes - seinen Lebensmittelpunkt nach Neuseeland und hat er zwecks Erlangung der neuseeländischen Aufenthaltsbewilligung einen bestimmten Geldbetrag an den Staat Neuseeland zu überweisen, der zu einem späteren Zeitpunkt - dann allerdings verzinst - wieder rückgezahlt wird, dann ist zunächst klärungsbedürftig, wann der Zuflusszeitpunkt dieser Zinsen eintritt. Denn sollte der Steuerpflichtige über den an den neuseeländischen Staat abgelieferten Geldbetrag die Verfügungsmöglichkeit verloren haben, dann würde auch die für den Zufluss maßgebende Verfügungsmöglichkeit über die Zinsen erst zu dem Zeitpunkt eintreten, zu dem auch der Geldbetrag wieder in seine Verfügungsmacht gelangt. Tritt aber die österreichische Steuerpflicht solcherart erst nach 2007 ein, dann wird zu erwarten sein, dass das österreichisch-neuseeländische Doppelbesteuerungsabkommen bereits in Wirksamkeit steht, das die steuerliche Erfassung solcher Zinsen Neuseeland vorbehält.
Bundesministerium für Finanzen, 6. Februar 2006
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 11 OECD-MA, OECD-Musterabkommen |
Schlagworte: | Zuflusszeitpunkt, Zinsen, DBA Neuseeland |
Verweise: | § 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |