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Arbeitskräftegestellung begründet keine Betriebstätte

BMFBMF-010221/0768-IV/4/200514.12.20052005

EAS 2682

Das Vorliegen einer Betriebstätte setzt voraus, dass in den betreffenden Räumlichkeiten die "Tätigkeit eines Unternehmens" ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 Abs. 1 OECD-MA). Eine bloße Vermietung erweist sich als eine bloß passive Unternehmensleistung und nicht als aktive betriebliche Tätigkeit. Daher bilden jene Räumlichkeiten, an denen vermietete Maschinen zum Einsatz gelangen, Betriebstätten des Mieters, aber nicht Betriebstätten des Vermieters. Gleiches gilt nach Auffassung des BM für Finanzen im Fall der Vermietung von Arbeitskräften; diese arbeiten in Betriebstätten des Beschäftigers, nicht aber in solchen des Gestellers.

14. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 5 Abs. 1 OECD-MA, OECD-Musterabkommen

Schlagworte:

Arbeitskräftegestellung

Stichworte