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Veräußerung einer niederländischen GmbH-Beteiligung nach Zuzug nach Österreich

BMFBMF-010221/0601-IV/4/200514.9.20052005

EAS 2659

Verlegt ein Niederländer seine Ansässigkeit aus den Niederlanden nach Österreich und veräußert er innerhalb eines fünfjährigen Zeitraumes seine Beteiligung an einer niederländischen GmbH, so bleiben die Niederlande gemäß Artikel 14 Abs. 5 DBA-Niederlande berechtigt, die in der Beteiligung angewachsenen stillen Reserven der Besteuerung zu unterziehen. Die Abkommensbestimmung spricht zwar nur von einer Veräußerung von "Aktien" doch ist diese Bestimmung aus dem Abkommenszusammenhang heraus als allgemeine Regelung für die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu verstehen und inkludiert demnach auch die Veräußerung von GmbH-Anteilen.

Eine Doppelbesteuerung kann durch diese Abkommensvorschrift nicht ausgelöst werden. Denn einerseits beschränkt sich Österreich bereits nach seinem inländischen Recht darauf, nur den Wertzuwachs in der Beteiligung ab Zuzug nach Österreich zu besteuern, und es wird angenommen, dass korrespondierend auf niederländischer Seite nur der Wertzuwachs bis zum Wegzug besteuert wird. Sollte allerdings tatsächlich eine Überschneidung der Bemessungsgrundlagen eintreten, dann wäre jene niederländische Steuer, die den in die österreichische Besteuerungsgrundlage eingehenden Wertzuwachs erfasst, gemäß Artikel 24 Abs. 4 DBA-Niederlande auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen.

14. September 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 14 Abs. 5 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
Art. 24 Abs. 4 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971

Schlagworte:

Wegzugsbesteuerung

Stichworte