vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Problematische argentinische Staatsanleiheabwertungen

BMFBMF-010221/0271-IV/4/200524.3.20052005

EAS 2590

Hat ein österreichisches Bankunternehmen Werteinbußen an argentinischen Staatsanleihen wegen eingetretener Kursverluste erlitten, dann ist zunächst ausschließlich nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu prüfen, ob diese Wertverluste im Wege von Teilwertabschreibungen gewinnmindernd zu berücksichtigen sind. Zutreffendenfalls muss dieses Ergebnis bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens selbst dann hingenommen werden, wenn das Besteuerungsrecht an Wertzuwächsen dieser Anleihen Argentinien eingeräumt wird. Dies deshalb, weil ein Doppelbesteuerungsabkommen keine Besteuerungsrechte schaffen kann, die nach innerstaatlichem Recht nicht bestehen (VfGH 11.3.1965, B 210/211/1964, VwGH 25.9.2001, 99/14/0217). Kommt es allerdings zu einer Doppelverwertung dieses Auslandsverlustes, dann ist eine differenzierte Sichtweise geboten. Doppelverwertungen in diesem Sinn liegen stets dann vor, wenn der Verlust in irgendeiner Form dazu eingesetzt wurde, sich ausgleichende Vermögensvorteile zu verschaffen, zB DBA-steuerfreie Zinsen zu lukrieren. Denn Abkommensrecht darf nicht dazu benützt werden, sich missbräuchlich Steuervorteile zu verschaffen.

24. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 6 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Staatsanleihen, Doppelverwertung, Auslandsverluste, Teilwertabschreibungen

Verweise:

VwGH 25.09.2001, 99/14/0217

Stichworte