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Deutsche Schiffsbeteiligungen

BMFBMF-010221/0116-IV/4/200525.2.20052005

EAS 2571

Sind österreichische Anleger als Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden deutschen SchifffahrtsgmbH&CoKG beteiligt, die ihrerseits eine Beteiligung an einer operativen deutschen Schifffahrts-GmbH hält, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH an die deutsche Besitz-KG gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in den Händen der österreichischen Anleger der österreichischen Besteuerung. Eine abweichende Beurteilung wäre nur dann anzustellen, wenn die deutsche Finanzverwaltung auf der Grundlage der "Geprägetheorie" die Gewinnausschüttungen zwingend als Gewinne der gewerblich geprägten deutschen Besitz-KG anzusehen hätte und auf dieser Grundlage eine Besteuerung vornimmt (Hinweis auf EAS 2185).

25. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002

Schlagworte:

Schifffahrtsbeteiligungen, Geprägetheorie, Besitzgesellschaft, Betriebsgesellschaft, Personengesellschaft, vermögensverwaltende Personengesellschaft

Verweise:

EAS 2185

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