EAS 2564
Übt der zu mehr als 50% an einer slowakischen GmbH beteiligte und in Österreich ansässige Geschäftsführer seine berufliche Tätigkeit (Anzeigenvermittlung für einen deutschen Verlag) zu drei Fünftel in Österreich und zu zwei Fünftel in der Slowakei und in Ungarn aus, so erscheint eine pragmatische Lösung, derzufolge seine Bezüge in diesem Verhältnis zwischen der Slowakei und Österreich aufgeteilt werden, rechtlich dann vertretbar, wenn die von ihm erzielten Einkünfte im Schätzungsweg mit zwei Fünftel auf die slowakische Betriebstätte (in den Räumen der Pressburger GmbH) zugeordnet werden können. In diesem Fall sind keine weiteren Probleme aus dem zwischen Österreich und der Slowakei bestehenden Qualifikationskonflikt (Österreich wendet Artikel 14, die Slowakei wendet Artikel 15 an) zu erwarten.
25. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979 |
Schlagworte: | Qualifikationskonflikt, Gesellschafter, Geschäftsführer |