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Verschmelzende Outbound-Umwandlung einer inländischen Holdinggesellschaft mit Inlandsbeteiligungen

BMFBMF-010221/0317-IV/4/20042.2.20052005

EAS 2544

Schaltet eine österreichische Holdinggesellschaft (Holding 1), die die Interessen aus einer 26-prozentigen Beteiligung an einer österreichischen operativen Gesellschaft wahrnimmt, zwischen sich und die 26-prozentige Beteiligung zwei weitere Holdinggesellschaften (eine 100-proezntig gehaltene deutsche Holdinggesellschaft 2 und eine von dieser 100-prozentig gehaltene österreichische Holdinggesellschaft 3, die sodann ihrerseits die besagte 26-prozentige Beteiligung hält), dann wirft diese sich als "Umweg" darstellende Gestaltung die Frage nach ihrer ökonomischen Sinnhaftigkeit auf. Wird eine solche Umweggestaltung ausschließlich deshalb gewählt, um die inländische Steuerpflicht für Beteiligungsveräußerungen zu umgehen (steuerneutraler Übergang der Inlandsbeteiligung von der österreichischen Holding 3 auf die deutsche Holding 2 im Rahmen einer Umwandlung, sodann handelsrechtliche - nicht steuerrechtliche - Aufwertung in Deutschland und schließlich - steuerfreie - Ausschüttung an die Holding 1; Holding 2 kann ihre "Auslandsbeteiligung" nach deutschem Steuerrecht steuerfrei weiterverkaufen und ist durch das DBA-Deutschland sodann in Österreich vor der Besteuerung geschützt), löst eine solche Vorgangsweise jedenfalls Rechtsmissbrauchsverdacht im Sinn von § 44 UmgrStG aus. Führt aber der Beteiligungsübergang mangels Anwendbarkeit des Umgründungssteuergesetzes bereits zur steuerlichen Erfassung der in der 26%-Beteiligung angewachsenen stillen Reserven, erweist sich eine weitere Auseinandersetzung mit Fragen des Methodenwechsels nach § 10 Abs. 4 KStG als nicht mehr relevant. Die zunächst erforderliche Klärung, ob § 44 UmgrStG zum Einsatz kommt, muss aber als Sachverhaltsfrage dem zuständigen Finanzamt überlassen werden.

2. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002

Schlagworte:

Rechtsmissbrauch, Umwandlung, Beteiligungsveräußerung

Verweise:

§ 10 Abs. 4 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
§ 44 UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991

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