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EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000
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11.3.11 Steuerberatungskosten
BMF
06 0104/9-IV/6/00
22.3.2005
EStR 2000 Rz 4250a
Rz 4250a
Steuerberatungskosten sind weder bei voll- noch bei teilpauschalierten Land- und Forstwirten mit den Durchschnittssätzen abgegolten, sondern können als Sonderausgaben berücksichtigt werden (
VwGH 24.10.2002, 98/15/0145
); siehe
LStR 2002 Rz 561 ff
.
Stichworte
EStR 2000
Landwirt
Land- und Forstwirtschaft
Landwirtschaft
Pauschalierung