vorheriges Dokument
nächstes Dokument

11.3.11 Steuerberatungskosten

BMF06 0104/9-IV/6/0022.3.2005

Rz 4250a
Steuerberatungskosten sind weder bei voll- noch bei teilpauschalierten Land- und Forstwirten mit den Durchschnittssätzen abgegolten, sondern können als Sonderausgaben berücksichtigt werden (VwGH 24.10.2002, 98/15/0145); siehe LStR 2002 Rz 561 ff.

Stichworte