vorheriges Dokument
nächstes Dokument

40.9 Verhältnis zur prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

Rz 1342
Der Antrag auf Prämienerstattung gemäß § 108a EStG 1988 ist nicht schädlich für einen Antrag auf prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988. Der Steuerpflichtige kann gleichzeitig beide Modelle in Anspruch nehmen. Für die Prämienbegünstigung ist jedes Modell für sich zu beurteilen.

Stichworte