Kapitalgesellschaft (siehe Rz 1196 ff) | |
Kriterien zur steuerlichen Anerkennung sind auch für Rechtsbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern von Bedeutung | |
Fremdunüblichkeit der Bürgschaftsübernahme eines Rechtsanwaltes bei Verknüpfung der Erlangung einer Syndikusposition und gleichzeitiger Übernahme einer Beteiligung an jener GmbH, deren Syndikus er werden soll | |
Fremdüblichkeit von Verträgen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschaftern | |
Verdeckte Ausschüttung bei fehlender Darlehensverzinsung einer GmbH gegenüber nahe stehenden Gesellschafter | |
Vereinbarungen zwischen Ein-Mann-Gesellschaft und Gesellschafter unterliegen Fremdvergleich | |
Klarer Inhalt von Vereinbarungen - Allgemeines Grundsätze (siehe Rz 1130 ff) | |
Pflicht zur Aufklärung unklarer Vertragsgestaltungen durch den sich darauf Berufenden | |
Erfordernis des Festhaltens wesentlicher Vertragspunkte | |
Abweichen von allgemein üblichen Vertragsinhalten | |
Keine laufende Aufzeichnung von Leistungsbeziehungen | |
Kollektivvertrag (siehe Rz 1158) | |
Bei Gehaltszahlungen hinsichtlich der Einstufung in die richtige Verwendungsgruppe und für deren Höhe (insb. im Hinblick auf auch fremdübliche Überbezahlungen) heranzuziehen | |
Anhaltspunkt für Fremdüblichkeit der Entlohnung | |
Fremdunüblichkeit von unter dem Kollektivvertrag liegenden Gehaltszahlungen | |
Konkludentes Verhalten (siehe Rz 1181) das mit ausreichender Deutlichkeit nach außen dringt, kann eine Mitunternehmerschaft begründen | |
Lebensversicherung Unüblichkeit der Übernahme der Prämie, wenn in Gesamtausstattung nicht gedeckt | VwGH 12.1.1983, 81/13/0004 |
Lohnzahlungen (siehe Rz 1148 ff) siehe Gehaltszahlungen | siehe Erkenntnis bei Abschn. 5.4.6.2 u "Gehaltszahlungen" |