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12.8.14 Geschäftsführerhaftung

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

Rz 896a
Zahlungen, die aus Anlass einer Geschäftsführerhaftung (§ 9 BAO) angefallen sind, sind keine außergewöhnliche Belastung (betreffend Werbungskosten siehe Rz 366a).

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