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12.8.13 Geburt

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

Rz 896
Aufwendungen für eine Geburt in der Sonderklasse sind außergewöhnliche Belastungen, wenn triftige medizinische Gründe (konkrete Gefahr von Komplikationen medizinischer Art) eine Betreuung durch den eigenen Arzt erfordern. Wünsche, Vorstellungen und Befürchtungen allgemeiner Art reichen hingegen nicht aus (VwGH 13.5.1986, 85/14/0181; siehe auch Rz 902).

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