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6.1.3 Fernsehschaffende, die regelmäßig (mehrmals im Monat) auf dem Bildschirm erscheinen

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

Rz 400
7,5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 3.942 Euro jährlich.

Zu dieser Berufsgruppe gehören ua. folgende Personen, wenn sie regelmäßig auf dem Bildschirm erscheinen: Kommentatoren, Moderatoren, Diskussionsleiter, Fernsehsprecher, Programmansager.

Nicht zu dieser Berufsgruppe gehören ua. technisches Personal, Kameraleute, Tonmeister, Regisseure.

Schauspieler in Fernsehfilmen und Werbespots gelten als Filmschauspieler.

Voraussetzung für die Gewährung des Pauschales sind durchschnittlich zwei Fernsehauftritte pro Monat, also mindestens 24 pro Kalenderjahr. Bei unterjähriger Tätigkeit ist die Zahl der erforderlichen Auftritte entsprechend zu aliquotieren.

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