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6.1.1 Artisten

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

Rz 398
5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich.

Als Artisten gelten ua. Auftretende bei Zirkusveranstaltungen und auf Showbühnen. Nicht als Artisten gelten ua. außerhalb von Show- und Zirkusveranstaltungen auftretende Turner, Tänzer, Amateur- und Profisportler.

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