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15.1.4 Arbeitgeber bei Umgründungen

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

15 ARBEITGEBER, ARBEITNEHMER (§ 47 EStG 1988)

15.1 Arbeitgeber (§ 47 Abs. 1 EStG 1988)

Rz 921
Gemäß § 41 Umgründungssteuergesetz (UmgrStG, BGBl. Nr. 699/1991) treten übernehmende Körperschaften, Personengesellschaften und Nachfolgeunternehmer hinsichtlich der lohnsteuerlichen Verhältnisse grundsätzlich in die Rechtsstellung des bisherigen Arbeitgebers ein, so weit bei den übernommenen Arbeitnehmern auch arbeitsrechtlich die entsprechenden Folgerungen gezogen werden.

Rz 922
Hinsichtlich der einzelnen Umgründungstatbestände gilt Folgendes:

Zusatzinformationen:

Betroffene Normen:

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