EAS 2419
Hält eine in Deutschland errichtete GmbH&Co KG 100% der Anteile einer österreichischen GmbH, dann hängt die Beantwortung der Frage, ob für die Gewinnausschüttung der GmbH der auf 15% ermäßigte Kapitalertragsteuersatz des Art. 10 DBA-Deutschland zur Anwendung kommt, davon ab, ob die Gesellschafter der deutschen KG in Deutschland ansässig sind oder nicht. Sind die Gesellschafter in Deutschland ansässig, dann steht der Umstand, dass die deutsche KG eine bloße Holdingfunktion erfüllt und nicht betrieblich tätig ist, der Kapitalertragsteuerentlastung in Österreich nicht entgegen.
13. Februar 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002 |
Schlagworte: | Internationale Gewinnausschüttung |