EAS 2540
Erhält ein Arbeitnehmer, der nach seiner Pensionierung aus den USA nach Österreich zurückkehrt, nach seiner inländischen Ansässigkeitsbegründung Ruhegehälter von seinem ehemaligen US-Arbeitgeber ausbezahlt, unterliegen diese gemäß Artikel 18 lit. a DBA-USA der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; es macht nach dieser Bestimmung keinen Unterschied, aus welchen Quellen der Arbeitgeber sich die Deckungsmittel für solche Ruhebezüge beschafft hat (Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberbeiträge) und ob die Ruhebezüge laufend ausgezahlt oder durch eine Einmalzahlung abgegolten werden.
21. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998 |
Schlagworte: | Pensionsvorsorge, Ruhegehälter |