EAS 2476
Hält eine in Österreich ansässige natürliche Person 100% der Anteile an einer Bahamas-Gesellschaft, die neben Bargeld bloß fünf verschiedene Einzeltitel (Aktien, Anleihen und Indexzertifikate) hält, dann wird zwar nicht zu erwarten sein, dass eine Qualifikation als ausländischer Investmentfonds in Frage kommt (Rz 269 der Investmentfondsrichtlinien); es muss aber damit gerechnet werden, dass eine derartige Gestaltung aus der Sicht der Einkünftezurechnung einer finanzamtlichen Prüfung unterzogen wird. Denn sollte es so sein, dass die Bahamas-Gesellschaft die Vermögenswerte aus wirtschaftlicher Sicht betrachtet bloß treuhändig für den 100%-Anteilseigner hält, dann werden die Einkünfte nicht der Bahamas-Gesellschaft, sondern dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen sein. Eine Klärung dieser Frage ist aber auf der Ebene des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht möglich.
21. Juni 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | OECD-MA, OECD-Musterabkommen |
Schlagworte: | Einkünftezurechnung, Holdinggesellschaft, wirtschaftlichen Eigentümer |
Verweise: | InvFR 2003, Investmentfondsrichtlinien 2003 Rz 269 |