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Anteilseinbringung durch die US-Muttergesellschaft in eine niederländische Gesellschaft

BMFB 1086/1-IV/4/0428.6.20042004

EAS 2466

Bringt eine US-Kapitalgesellschaft ihre seit 1993 gehaltenen Anteile an einer 100%igen österreichischen GmbH in eine niederländische Kapitalgesellschaft ein, so unterliegt diese Transaktion nach inländischem Recht (§ 16 Abs. 2 Z. 2 UmgrStG) insoweit der österreichischen Besteuerung, als in den Geschäftsanteilen an der österreichischen GmbH stille Reserven enthalten sind.

Artikel 13 Abs. 6 DBA-USA steht allerdings der Geltendmachung dieser Steuerpflicht entgegen, weil die steuerliche Erfassung jeglicher Veräußerungsgewinne in Anteilen an Kapitalgesellschaften der ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat (USA) vorbehalten ist.

 

28. Juni 2004

Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 13 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998

Schlagworte:

Anteilseinbringung Besteuerung der stillen Reserven

Verweise:

§ 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991

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