Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 12 Abs. 2 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988 |
Schlagworte: | Körperschaftsteuerprotokoll 2003 |
Die Ausführungen im Körperschaftsteuerprotokoll 2003 stellen Ergänzungen und Klarstellungen zu den KStR 2001 und den bestehenden Erlässen zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar.
Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen FLDion Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung des Körperschaftsteuerprotokolls 2003 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Körperschaftsteuerprotokoll 2003 nicht abgeleitet werden.
17. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Wiesner
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 12 Abs. 2 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988 |
Schlagworte: | Körperschaftsteuerprotokoll 2003 |