Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957 |
Verweise: | DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957 |
Das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen vom 25. Oktober 1956 hindert Österreich nicht daran, nachträglich zufließende Zahlungen für Leistungen, die ehemals in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässige amerikanische Staatsbürger für eine seinerzeit in den USA ausgeübte nichtselbständige Arbeit nach ihrer Wohnsitzverlegung nach Österreich beziehen, in Österreich der Besteuerung zu unterwerfen. Allerdings ist Österreich abkommensgemäß verpflichtet, die von den nachträglich zufließenden Zahlungen für Leistungen erhobene US-Steuer auf die österreichische Steuer anzurechnen. Das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen von 1956 ist in Bezug auf veranlagte Steuern in der Regel bis einschließlich 1998 anzuwenden (siehe diesbezüglich Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 12. Jänner 1998, AÖF Nr. 34/1998).
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957 |
Verweise: | DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957 |