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Auslandsschachteldividenden einer inländischen KG mit inländischer und deutscher GmbH-Kommanditistin

BMFT 6/2-IV/4/0321.11.20032003

EAS 2376

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003 wurde mit Wirkung ab 2004 der Anwendungsbereich der internationalen Schachtelbefreiung des § 10 Abs. 2 KStG 1988 auf mittelbar gehaltene Auslandsbeteiligungen ausgeweitet. Dies hat entsprechende begünstigende Auswirkungen auf alle österreichischen Kommanditgesellschaften mit Auslandsbeteiligungen. Denn damit ist jener Teil der Auslandsschachteldividenden der inländischen KG, der einer österreichischen Gesellschafter-GmbH steuerlich zuzurechnen ist, steuerfrei (wenn die mittelbar von der inländischen Kommanditistin gehaltene Auslandsbeteiligung das ab 2004 maßgebende Mindestbeteiligungserfordernis von 10% erreicht).

Unter diesen Gegebenheiten ist aber auch der einer deutschen GmbH-Kommanditistin zufallende Teil der Auslandsschachteldividende steuerfrei. Diese Rechtsfolge ergibt sich aus den - im gegebenen Zusammenhang die gleichen Rechtswirkungen erzeugenden - Bestimmungen des § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 sowie des Diskriminierungsverbotes des Art. 23 DBA-Deutschland.

21. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 23 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
§ 10 Abs. 2 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
§ 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988

Schlagworte:

Auslandsschachtelbeteiligungen, Schachtelprivileg, internationale Schachtelbegünstigung, mittelbare Beteiligungen, Auslandsbeteiligungen, Dividenden, Mindestbeteiligungserfordernis

Stichworte