EAS 2318
Erbringt ein österreichisches Unternehmen, das keine Betriebstätte in Portugal unterhält, Dienstleistungen an einen portugiesischen Kunden, dann unterliegen die hiefür bezogenen Entgelte der ausschließlichen Einkommensbesteuerung in Österreich. Eine in einem solchen Fall abkommenswidrig in Portugal mit 15% vom Rechnungsbetrag einbehaltene Einkommensteuer ist von Portugal rückzuerstatten. Erforderlichenfalls müsste zur Durchsetzung dieses Anspruches gemäß Artikel 25 des Abkommens ein Verständigungsverfahren geführt werden.
23. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 7 DBA P (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Portugal (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 85/1972 |
Schlagworte: | Dienstleistungsentgelte, Quellensteuerabzug, Rückerstattungsverfahren, Verständigungsverfahren |