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Tax-Holidays für eine bosnische Tochtergesellschaft einer österreichischen Holding

BMFH 739/1-IV/4/0330.6.20032003

EAS 2308

Ist eine österreichische Holdinggesellschaft mit österreichischen und bosnischen Gesellschaftern an einer bosnischen Kapitalgesellschaft beteiligt, deren Unternehmensgegenstand insbesondere Außenhandelsaktivitäten, internationale Transportdienstleistungen, Vermittlungs- und Vertretungsleistungen umfasst und sonach keine überwiegenden "schädlichen Passiveinkünfte" erwarten lässt, dann wird die Steuerbefreiung der Gewinnausschüttung aus Bosnien nach Österreich durch die Neuordnung im Budgetbegleitgesetz 2003 nicht berührt. Und zwar auch dann nicht, wenn der Steuersatz für die Gewinne der ausschüttenden bosnischen Gesellschaft auf Grund einer investitionsfördernden Zusicherung der bosnischen Regierung für die Dauer von 5 Jahren von 20% auf 0 - 1% gesenkt werden wird.

Allerdings wird gemäß dem Budgetbegleitgesetz die an der Steuerfreiheit der bosnischen Gewinnausschüttungen interessierte österreichische Holdinggesellschaft keine steuerliche Verwertung allfälliger Verluste der bosnischen Gesellschaft mehr vornehmen können, wenn sie neben der Steuerfreiheit der Gewinnausschüttung auch die Steuerfreiheit der Gewinne aus einer allfälligen Beteiligungsveräußerung anstrebt.

30. Juni 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 10 Abs. 3 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988

Schlagworte:

Holdinggesellschaften, schädliche Passiveinkünfte, Gewinnausschüttungen, Verlustverwertung

Stichworte