EAS 2283
Wird ein niederländisches Orchester, das seine Aktivitäten in einer nicht auf Gewinn gerichteten Weise der klassischen Musik widmet, von einem österreichischen Medienunternehmen für Konzert- und CD-Produktionen engagiert, dann kann gemäß Artikel 18 Abs. 3 des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens, in der Fassung BGBl. III Nr. 14/2003, eine Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG 1988 erwirkt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diesbezüglich in einem "Verständigungsverfahren" die Entlastungsberechtigung des niederländischen Orchesters anerkannt wird.
Dieses "Verständigungsverfahren" (das im Wesentlichen darin besteht, dass dem BMF seitens des niederländischen Finanzministeriums die Entlastungsberechtigung notifiziert wird) kann durchaus auch im Nachhinein von dem niederländischen Orchester in den Niederlanden in Gang gesetzt werden. In einem solchen Fall könnte sodann seitens des Orchesters beim Finanzamt Eisenstadt unter Verwendung des Vordruckes ZS-RD1 (deutsch) oder ZS-RE1 (englisch) samt Beiblatt C die Rückzahlung des vorgenommenen Steuerabzuges beantragt werden. Die vom niederländischen Finanzministerium einlangende Bestätigung über die Entlastungsberechtigung würde sodann von Amts wegen an das Finanzamt Eisenstadt weitergeleitet werden. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, auf dem genannten Vordruck noch zusätzlich eine Bestätigung der niederländischen Finanzverwaltung über die Ansässigkeit des Orchesters einzuholen. Es wäre ausreichend, dass in dem betreffenden Feld des Vordruckes auf das Verständigungsverfahren gemäß Artikel 18 Abs. 3 DBA-Niederlande hingewiesen wird. Die Vordrucke sind über die Homepage des BMF in einer Downloadversion zu beziehen.
06. Mai 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 18 Abs. 3 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971 |
Schlagworte: | Orchester, Rückerstattungsverfahren, Ansässigkeitsbescheinigung, Gewinnerzielungsabsicht, Kulturabkommen, Verständigungsverfahren, Entlastungsberechtigung |