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Legale Keinmalbesteuerung einer US-Erbschaft

BMFH 1175/1-IV/4/0324.3.20032003

EAS 2262

Gemäß Artikel 7 des österreichisch-amerikanischen Erbschaftsteuerabkommens, BGBl. Nr. 269/1983, dürfen bei in den USA ansässig gewesenen Erblassern Vermögensübergänge nur in den USA besteuert werden (außer es liegt ein Übergang von österreichischem Immobilien- oder Betriebstättenvermögen vor).

Erhält daher ein seit über 20 Jahren in Österreich lebender US-Amerikaner nach dem Tod seines in den USA ansässig gewesenen Vaters eine Überweisung von 70.000 US-Dollar, die aus der Verwertung einer zum Nachlass gehörenden US-Versicherung und von Wertpapieren stammt, dann ist dieser Erbanfall von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freigestellt. Der Umstand, dass in den USA wegen hoher Freibeträge keine US-Erbschaftssteuer anfällt, lässt kein österreichisches Besteuerungsrecht aufleben.

24. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 7 DBA USA (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Nachlaß-, Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 269/1983

Schlagworte:

subject-to-tax-Klausel, Erbschaftsbesteuerung, Doppelnichtbesteuerung

Stichworte