Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 1 Abs. 2 Z 3 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988 |
Schlagworte: | Körperschaftsteuerprotokoll 2002, Versorgungseinrichtung, Unterstützungseinrichtung, Versorgungsbetrieb, verdeckte Ausschüttung |
Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen Finanzlandesdirektion Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2002 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Einkommensteuerprotokoll 2002 nicht abgeleitet werden.
26. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Wiesner
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 1 Abs. 2 Z 3 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988 |
Schlagworte: | Körperschaftsteuerprotokoll 2002, Versorgungseinrichtung, Unterstützungseinrichtung, Versorgungsbetrieb, verdeckte Ausschüttung |