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Gewinnausschüttung an die US-Muttergesellschaft unter Auflösung von Kapitalrücklagen

BMFB 169/1-IV/4/0226.11.20022002

EAS 2176

Dividenden, die die österreichische Tochtergesellschaft an ihre US-Muttergesellschaft ausschüttet, unterliegen gemäß Art. 10 DBA-USA der 5-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuer.

Erfolgt daher unter dem Titel "Dividendenausschüttung" eine Zahlung an die US-Muttergesellschaft, die durch Auflösung einer Kapitalrücklage finanziert wird und sich daher lediglich als eine Einlagenrückzahlung darstellt, dann gilt dieser Vorgang nach inländischem Recht (§ 4 Abs. 12 EStG 1988) als Beteiligungsveräußerung, die daher nicht der für Dividenden geltenden Zuteilungsregel unterstellt werden kann. Selbst wenn sich nach inländischem Recht (§ 98 Z 8 EStG 1988) hierdurch - wegen Übersteigens des Buchwertes der Beteiligung - eine Steuerpflicht ergeben sollte, dürfte diese gemäß Art. 7 bzw. 13 Abs. 6 DBA-USA nicht geltend gemacht werden.

26. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 10 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
§ 4 Abs. 12 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 98 Z 8 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Art. 7 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Art. 13 Abs. 6 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998

Schlagworte:

Gewinnausschüttungen, Kapitalrücklagen, Einlagenrückzahlungen, Beteiligungsveräußerungen

Stichworte