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Ausschüttung unbesteuerter Passiveinkünfte an eine österreichische von einer Privatstiftung gehaltene GmbH

BMFS 541/1-IV/4/0226.11.20022002

EAS 2166

Erwirbt eine österreichische Kapitalgesellschaft von einer Antillen-Gesellschaft eine 100-prozentige Beteiligung an einer niederländischen Kapitalgesellschaft, die überwiegend in den Niederlanden unbesteuerte Passiveinkünfte erzielt, dann unterliegen die von der erworbenen niederländischen Tochtergesellschaft ausgeschütteten Gewinne gemäß § 10 Abs. 3 KStG 1988 der inländischen Körperschaftsbesteuerung, wenn nicht nachgewiesen wird, dass an der inländischen Kapitalgesellschaft überwiegend natürliche Personen mit Ausländereigenschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.

Ist eine inländische Privatstiftung der alleinige Gesellschafter der inländischen Kapitalgesellschaft, dann muss jeder Versuch, eine mittelbare Beteiligung von Steuerausländern nachzuweisen, scheitern. Denn eine mittelbare Beteiligung würde voraussetzen, dass eine Beteiligung an jener Körperschaft besteht, die ihrerseits unmittelbar an der die Auslandsgewinnausschüttung empfangenden inländischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist. An einer Privatstiftung kann es aber keine "Beteiligung" in diesem Sinn gegeben, sodass eine mittelbare Beteiligung über eine Privatstiftung an einer von dieser gegründeten Tochtergesellschaft nicht möglich ist.

Selbst wenn daher das gesamte Konstrukt im Interesse von Steuerausländern aufgebaut worden sein mag, kann hierdurch keine internationale Schachtelbefreiung für die österreichische Holdinggesellschaft herbeigeführt werden.

26. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 10 Abs. 3 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988

Schlagworte:

Privatstiftungen, unbesteuerte Passiveinkünfte, Gewinnausschüttungen, mittelbare Beteiligung, unmittelbare Beteiligung, internationale Schachtelbegünstigung, Holdinggesellschaften

Stichworte