EAS 2038
Erhält eine österreichische Vertriebs-GmbH eines multinationalen Konzerns von einer britischen Konzerngesellschaft Rechnungen über angebliche Consultingleistungen und stellt sich nach mangelnder Mitwirkung durch die inländische GmbH in einem Betriebsprüfungsverfahren im Zuge einer Internet-Recherche heraus :
- das britische Consultingunternehmen gehört mindestens zu 50% einer Steueroasengesellschaft,
- der Umsatz des britischen Consultingunternehmens beträgt laut der beim britischen Firmenbuch eingereichten Buchabschlüsse nur 10% der von Österreich angeblich bezogenen Consultingvergütungen,
- fehlender Personalaufwand und Domizilierung bei einem Steuerberatungsunternehmen deuten auf Briefkasteneigenschaft hin,
dann wird der gegenständliche Consultingaufwand nur dann als Betriebsausgabe anerkannt werden können, wenn es dem geprüften Unternehmen noch gelingen sollte, die aus den geschilderten Umständen zu ziehende Schlussfolgerung des Vorliegens einer internationalen Steuerumgehung (zu Lasten des österreichischen Steueraufkommens) zu widerlegen.
24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 21 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |
Schlagworte: | dubiose Consultingleistungen, Consultingleistungen, dubiose, multinationale Unternehmen, Steueroasengesellschaft, Briefkasteneigenschaft, Steuerumgehung |