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Dubiose Dienstleistungsrechnungen einer US-Gesellschaft

BMF04 4982/4-IV/4/0224.4.20022002

EAS 2040

Erhält eine österreichische GmbH eines multinationalen Konzerns nachträglich ausgestellte Computerrechnungen in der Größenordnung von rund 700.000 Euro über angeblich von einer konzernzugehörigen US-Gesellschaft in Vorzeiträumen erbrachte Dienstleistungen und stellt sich bei Nachforschungen durch die Betriebsprüfung im Wege einer internationalen Auskunftei heraus, dass an der einen angegebenen Adresse die US-Firma überhaupt nicht aufscheint und dass eine weitere Adresse lediglich eine "mail box drop for companies" ist (von der aus die Post mit Aufgabestempel eines asiatischen Landes versandt worden ist), werden weiters zur Vermeidung von Zahlungsflüssen in die USA die Rechnungen durch eine Verringerung des Darlehens gegenüber einer anderen ausländischen Konzerngesellschaft "bezahlt", dann erscheint die Einleitung eines Amtshilfeverfahrens mit den USA erforderlich, um herauszufinden, ob die Dienstleistungen durch die US Gesellschaft erbracht wurden und ob die hiefür in Rechnung gestellten Vergütungen in den USA steuerlich erfasst worden sind.

Die Firmendrohung, dass weitere amtliche Erhebungen zu einer Unternehmensverlagerung in ein "günstigeres" EU-Land führen könnten, stellt keinen Rechtfertigungsgrund dafür dar, von der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung, den steuerlich maßgebenden Sachverhalt im Rahmen des Zumutbaren von Amts wegen zu erforschen, abzusehen.

 

24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 25 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998

Schlagworte:

dubiose Dienstleistungsrechnungen, Dienstleistungsrechnungen, dubiose, mail box drop for companies

Stichworte