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Schweizerischer Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer

BMF04 4282/7-IV/4/022.9.20022002

EAS 2112

Nach österreichischem innerstaatlichen Recht erzielt ein in der Schweiz ansässiger Grenzgänger, der als beschränkt steuerpflichtiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer österreichischen GmbH im Inland tätig ist, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wobei die Steuerpflicht nicht im Steuerabzugsweg, sondern im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Die in EAS 1404 noch zum Ausdruck kommende gegenteilige Auffassung, dass in der Geschäftsführertätigkeit ein Fall einer steuerabzugspflichtigen "kaufmännischen Beratung" liege, wurde in die EStR 2000 nicht übernommen und wird daher in dieser Form nicht mehr aufrechterhalten.

Auf Grund eines mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahrens ist auf den gegenständlichen Fall allerdings nicht die Zuteilungsregel für Einkünfte aus selbständiger Arbeit, sondern jene für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzuwenden (AÖFV. Nr. 153/1992); diese enthält in Art. 15 Abs. 4 eine Grenzgängerregelung, derzufolge sich das Besteuerungsrecht Österreichs einerseits auf 3% zu beschränken hat und andererseits im Abzugsweg geltend zu machen ist.

Da - wie erwähnt - nach inländischem Recht für ausländische Gesellschaftergeschäftsführer nach den EStR 2000 kein Steuerabzug mehr vorgesehen ist, muss die steuerliche Erfassung der schweizerischen Grenzgängereinkünfte gemäß Artikel 15 Abs. 4 DBA-Schweiz in Österreich unterbleiben.

 

2. September 2002
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota

Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 15 Abs. 4 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

Grenzgänger, Gesellschaftergeschäftsführer, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Steuerabzugsweg, kaufmännische Beratung, Verständigungsverfahren

Verweise:

EAS 1404
BMF 19.03.1992, 04 4283/1-IV/4/92, AÖF Nr. 153/1992

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