EAS 1996
Wird von einem österreichischen Veranstalter mit einem deutschen Produzenten ein Vertrag über ein Gastspiel eines deutschen Orchesters abgeschlossen, dann sind die hierfür dem deutschen Unternehmen zufließenden Vergütungen gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Einkommensbesteuerung freizustellen (siehe zB auch EAS 1714). Wird darüber hinaus ein US-Solist für die Mitwirkung an diesem Konzert von dem inländischen Veranstalter direkt unter Vertrag genommen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Vergütungen der inländischen Besteuerung, wenn der in Artikel 17 DBA-USA vorgesehene Jahresgrenzwert von USD 20.000 überschritten wird.
01. März 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955 |
Schlagworte: | deutsches Orchester |
Verweise: |