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Steuerliche Behandlung einer US-Pensionsvorsorge

BMFK 465/1-IV/4/021.3.20022002

EAS 2001

Bei der Beurteilung ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Auslandseinkünfte der inländischen Besteuerung unterliegen, ist stets in einem ersten Schritt die Steuerpflicht nach österreichischem inländischen Recht zu beurteilen. Erst in einem zweiten Schritt kann sodann festgestellt werden, ob der nach inländischem Recht ermittelte Besteuerungsanspruch auch abkommensrechtlich wahrgenommen werden darf.

Wurden daher von dem US-Arbeitgeber eines mittlerweile nach Österreich zugezogenen Steuerpflichtigen während der Beschäftigungszeit in den USA Beiträge in einen "Pensionstopf" eingezahlt, aus dem nach US-Recht bis zur Erreichung des Pensionsalters steuerfreie Entnahmen nur für Ausbildungszwecke der Kinder zulässig sind, dann muss unter völliger Außerachtlassung des US-Steuerrechtes zunächst nach österreichischem Recht festgestellt werden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe US-Einkünfte angefallen sind. Dies lässt sich allerdings bei komplexen Gestaltungsszenarien nicht im ministeriellen EAS-Verfahren bewerkstelligen, sondern bedürfte einer gutächtlichen Untersuchung. Hierbei wird zu untersuchen sein, welche Rechtsnatur diesem "Pensionstopf" zuzuschreiben ist. In diesem Zusammenhang wird Fragen nachzugehen sein wie (beispielsweise) : handelt es sich bei den Vermögenswerten noch um Arbeitgebervermögen oder bereits um Vermögen des Mitarbeiters? Oder liegt eine Konstruktion vor, die als ausländische Pensionskasse anzusprechen ist? Oder liegt der Fall einer ausländischen Pensionsversicherung vor? Oder besteht möglicherweise eine Beteiligung an einem ausländischen Kapitalanlagefonds? Unter bestimmten Konstellationen ist auch die Frage von Relevanz, ob es eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an dieser Art von Pensionsvorsorge gibt.

In eine Beurteilung, inwieweit das DBA-USA eine Besteuerung in Österreich zulässt, kann erst eingetreten werden, wenn die Fragen des innerstaatlichen Steuerrechts geklärt sind, die ihrerseits aber wieder - wie erwähnt - eine gutächtlich Analyse der nach österreichischem Abgabenrecht relevanten Sachverhaltsgegebenheiten voraussetzt, ohne Rücksicht darauf, dass sich diese im Geltungsbereich der US-Steuerrechtsordnung verwirklicht haben.

01. März 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 18 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998

Schlagworte:

Besteuerungsanspruch, Außerachtlassung des US-Steuerrechtes, US-Steuerrecht, ausländischer Kapitalanlagefonds

Stichworte