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Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen

BMF04 0101/41-IV/4/011.1.20022002Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen

Die Euroumstellung wird zum Anlass genommen, das Rückzahlungsverfahren auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen unter Einführung eines für alle DBA-Partnerstaaten einheitlichen Rückzahlungsvordruckes zu vereinfachen.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 240 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

DBA, Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern

Verweise:

BMF 11.07.2008, BMF-010221/0869-IV/4/2007

Fälle einer DBA-Rückzahlungsverpflichtung von Abzugssteuern

1. Dividenden im Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen

2. Lizenzgebühren im Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen

3. Aufsichtsratsvergütungen

4. Arbeitskräftegestellungsvergütungen

5. Einkünfte von Schriftstellern

6. Einkünfte von Vortragenden

7. Einkünfte von Künstlern

8. Einkünfte von Architekten

9. Einkünfte von Sportlern

10. Einkünfte von Artisten

11. Einkünfte von Mitwirkenden an inländischen Unterhaltungsdarbietungen

12. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

In den Fällen der Ziffer 3, 7, 9, 10 und 11 wird idR keine Rückzahlung zulässig sein, wenn das anzuwendende Doppelbesteuerungsabkommen dem OECD-Musterabkommen folgt.

Allgemeine Voraussetzungen der Rückzahlungsberechtigung

Steuerrückzahlung

17. Dezember 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 240 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

DBA, Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern

Verweise:

BMF 11.07.2008, BMF-010221/0869-IV/4/2007

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