EAS 1789
Wird von einer auf den Bahamas ansässigen Gesellschaft einer österreichischen Gesellschaft, deren Betriebsvermögen zu 95% aus einer Liegenschaft besteht, ein Darlehen gewährt, dann unterliegt die darlehensgebende Gesellschaft der inländischen beschränkten Steuerpflicht nicht nur bei einer unmittelbaren, sondern auch bei einer mittelbaren Besicherung. Eine solche mittelbare Besicherung liegt nach der EStR 2000 Rz 7968 vor, wenn das Betriebsvermögen des Schuldners, zu dem inländische Grundstücke gehören, als Besicherung dient. Die Besicherung könnte im Ergebnis z.B. auch durch ein Veräußerungs- und ein unbegrenztes oder auch begrenztes Belastungsverbot erwirkt werden.
Wird allerdings dem Darlehensgeber, der in einem als Steueroase bekannten Gebiet ansässig ist, keinerlei Sicherheit für die Darlehensvaluta gewährt, dann stellt sich die Frage, ob diese Gestaltung einer näheren Durchleuchtung aus der Sicht der wirtschaftlichen Betrachtungsweise standhält.
5. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 98 Z 5 lit. b EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Darlehenszinsen, Besicherung, unbewegliches Betriebsvermögen, Veräußerungsverbot, Belastungsverbot |
Verweise: | § 21 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |