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Vermietung kanadischer Liegenschaften

BMFC 165/1-IV/4/018.8.20012001

EAS 1893

Einkünfte, die ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger aus der Vermietung kanadischer Liegenschaften erzielt, sind nicht bloß für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen, sondern in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen, da im DBA-Kanada das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird.

Hiebei gilt als Grundsatz, dass nur jene ausländische Steuer angerechnet werden darf, die der Abgabepflichtige unter Ausnutzung aller Begünstigungen in dem ausländischen Staat zu zahlen hatte. Diese Prinzip wird allerdings nicht überspitzt gehandhabt werden können, wenn keine wesentlichen Auswirkungen auf die österreichische Steuerleistung zu erwarten sind. Unterlässt daher der Steuerpflichtige eine Einkünfteermittlung in Kanada und findet er sich mit der Option einer Endbesteuerung der Bruttoeinnahmen in Höhe von 25% ab, dann wird diese Steuer in Österreich angerechnet werden können, wenn angenommen werden kann, dass die Kosten für die Vornahme einer Optimalbesteuerung der Steuerdifferenz zwischen den beiden Besteuerungsvarianten nahekommt.

08. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 23 DBA CDN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kanada (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 77/1981

Schlagworte:

Progressionsvorbehalt, Anrechnungsverfahren, Optimalbesteuerung

Stichworte