EAS 1890
Der von der österreichischen Betriebstätte einer österreichischen Freiberufler-KEG erzielte Gewinn unterliegt auch insoweit der österreichischen Besteuerung, als er einem in den USA ansässigen Amerikaner, der als Kommanditist beteiligt ist, zufließt. Ob der Amerikaner in dieser Betriebstätte persönlich tätig geworden ist oder nicht, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant (siehe Z. 38 ff des OECD-Berichtes Issues Related to Article 14 of the OECD Model Tax Convention, veröffentlich in Issues in International Taxation No. 7).
23. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 14 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998 |