vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Deutschlandverluste bei inländischem Zweitwohnsitz

BMFSch 630/1-IV/4/0126.11.20012001

EAS 1959

 

In EAS 1653 wurde Folgendes ausgeführt:

Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste auch auf österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht mindern. Denn gemäß Artikel 4 in Verbindung mit Art. 15 des DBA-Deutschland sind die Ergebnisse deutscher Betriebstätten aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden.

Diese Aussagen sind durch das VwGH-Erkenntnis vom 25.9.2001, 99/14/0217, in dieser Form überholt. Kann von Parteienseite nachgewiesen werden, dass es sich bei den Deutschland-Verlusten um solche handelt, die nach österreichischem Recht einer steuerlichen Verlustverwertung zugänglich sind (Vorlage der deutschen Steuerbescheide wäre hiefür aber zu wenig) und liegen die innerstaatlichen Voraussetzungen für einen Verlustausgleich bzw. Verlustvortrag vor (liegt insbesondere jene Buchhaltung in ordnungsmäßiger Form vor, aus der sich die Höhe des erlittenen Verlustes ergibt), dann steht das Recht auf Verlustvortrag nach Maßgabe des inländischen Steuerrechts zu.

26. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Art. 15 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

inländischer Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz, inländischer, Verluste, Betriebstätte, Verlustverwertung, Verlustausgleich, Verlustvortrag, ordnungsgemäße Buchhaltung, Buchhaltung, ordnungsgemäße

Verweise:

VwGH 25.09.2001, 99/14/0217
EAS 1653

Stichworte