EAS 1594
Scheidet ein in Österreich ansässiger und - in seinem Privatvermögen - seit Jahren zu 9% an einer dänischen Kapitalgesellschaft beteiligter Ingenieur aus dieser Gesellschaft aus, wobei die Gesellschaft diese Anteile im Wege eines "Rückkaufes" zurückerwirbt, dann unterliegt dieser Vorgang in Österreich ebensowenig der Einkommensbesteuerung wie bei Veräußerung der Anteile an dritte Personen.
Stellt dieser Vorgang nach dänischem Recht eine Gewinnausschüttung dar, die in Dänemark zur Erhebung einer 25%igen Dividendensteuer Anlaß gibt, so ist diese nach dänischem Recht vorgenommene Qualifizierung wohl gemäß Artikel 10 Abs. 6 des DBA-Dänemark für Österreich bindend. Allerdings beschränkt sich diese Bindungswirkung auf die Anwendung des Abkommens, vermag indessen nicht inländische Besteuerungsrechte an Einkünften aus Kapitalvermögen zu begründen, da diese nach innerstaatlichem Recht bei entgeltlicher Übertragung bloß des Kapital-Vermögensstammes nicht anfallen.
Der in Österreich ansässige Ingenieur hat aber Anrecht auf Rückerstattung der dänischen Dividendenquellensteuer, soweit diese 10% (Art. 10 Abs. 3 DBA) übersteigt.
07. Februar 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 10 Abs. 6 DBA DK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Dänemark (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 126/1962 |
Schlagworte: | Gewinnausschüttung |