EAS 1698
Die Österreichische Nationalbank ist eine Aktiengesellschaft, die mit ihrem Einkommen der österreichischen Körperschaftsteuerpflicht unterliegt. Sie ist daher - ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen währungspolitischen Aufgabenerfüllung - nach Auffassung des BM für Finanzen mit einem Betrieb gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbar. Es wird daher davon auszugehen sein, dass ihre Tätigkeit schwerpunktmäßig von dem Begriff der "kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit eines Vertragstaates" im Sinn von Artikel 19 Abs. 4 DBA-Italien erfasst ist.
Damit steht aber das Besteuerungsrecht an Pensionen, die an in Italien ansässige ehemalige Dienstnehmer der Österreichischen Nationalbank gezahlt werden, gemäß Art. 18 des Abkommens Italien zu; dies selbst dann, wenn man die Nationalbank als vom österreichischen Staat errichtetes "Sondervermögen" im Sinn von Art. 19 Abs. 3 des Abkommens ansehen sollte.
25. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 19 Abs. 4 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985 |