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Reiseaufwand bei Verpachtung einer kanadischen Landwirtschaft

BMFE 25/2-IV/4/0020.3.20002000

EAS 1627

Wurden bei der steuerlichen Erfassung von Einkünften einer in Österreich ansässigen Person aus der Verpachtung einer kanadischen Landwirtschaft die angefallenen Reisekosten in Kanada nicht als Abzugspost berücksichtigt, dann schließt dies nicht aus, dass diese Kosten bei der steuerlichen Erfassung der kanadischen Pachteinkünfte in Österreich steuerlich berücksichtigt werden. Es bestehen keine Bedenken, die - ohne Berücksichtigung dieser Kosten - in Kanada erhobene Steuer ungekürzt auf die österreichische Einkommensteuer zur Anrechnung zu bringen, da aufwendige Untersuchungen darüber, ob die Nichtberücksichtigung in Kanada nach kanadischem Recht zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, nicht zumutbar erscheinen.

20. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 6 DBA CDN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kanada (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 77/1981

Stichworte