EAS 1625
Veräußert eine US-Gesellschaft ihre Beteiligung an der inländischen Vertriebs-Tochter-GmbH an eine niederländische Kapitalgesellschaft, die ihrerseits diese Anteile noch im selben Wirtschaftsjahr an ihre ebenfalls in den Niederlanden ansässige Tochtergesellschaft weitergibt, dann unterliegen zwar beide Veräußerungsvorgänge der inländischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht (§ 98 Z. 8 EStG), doch ist auf Grund des Art. 13 DBA-USA und Art. 14 DBA-Niederlande für beide Veräußerungsvorgänge in Österreich Steuerfreistellung zu gewähren.
Diese Steuerfreistellung würde im ersten Veräußerungsvorgang nur dann nicht zur Anwendung gelangen, wenn die inländische Vertriebs-Tochter-GmbH unter Inanspruchnahme der Vorschriften des Umgründungssteuergesetzes aus einer steuerneutralen Betriebseinbringung hervorgegangen wäre (Art. 13 Abs. 7 DBA-USA).
20. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 98 Z 8 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |