EAS 1604
Ist ein in der Schweiz ansässiger Manager Geschäftsführer einer ihm zu 90% gehörenden österreichischen GMBH, dann erzielt er nach österreichischem Einkommensteuerrecht Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, die allerdings auf Grund eines mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahrens nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 14 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit), sondern unter jene des Artikels 15 (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) des DBA-Schweiz fallen (AÖFV. Nr. 153/1992).
28. Februar 2000
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota
Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 14 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975 |
Schlagworte: | Gesellschaftergeschäftsführer, Schweiz, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus unselbständiger Arbeit |
Verweise: | BMF 19.03.1992, 04 4283/1-IV/4/92, AÖF Nr. 153/1992 |