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Anrechnung einer 12,5%igen argentinischen Steuer auf die österreichische KESt

BMFP 8/16-IV/4/0017.10.20002000

EAS 1741

Wurde von den Zinsen einer argentinischen Anleihe, die im Depot einer österreichischen Bank gehalten wird, nachweisbar eine argentinische Quellensteuer in Höhe von 12,5% in Übereinstimmung mit Artikel 11 des DBA-Argentinien einbehalten, dann ist die österreichische Bank gemäß der Verordnung BGBl II Nr. 43/1998 berechtigt, diese argentinische Quellensteuer auf die 25%ige österreichische Kapitalertragsteuer anzurechnen. Werden daher Zinseneinnahmen in Höhe von ATS 20.000,- bezogen, die nach Abzug der argentinischen Quellensteuer mit ATS 17.500 überwiesen werden, dann vermindert sich als Folge einer Anrechnung der argentinischen Steuer die österreichische KESt von ATS 5.000,- auf ATS 2.500.-, die - im Fall einer Antragsveranlagung nach § 97 Abs. 4 EStG - in dieser Höhe anrechenbar ist.

17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 11 DBA RA (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Argentinien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 11/1983
§ 97 Abs. 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Anleihe, Quellensteuer, Kapitalertragsteuer, Anrechnung, Antragsveranlagung

Stichworte