EAS 1731
Ist die Errichtung einer Holdinggesellschaft in einem zurzeit noch unbekannten Land geplant, die 100% der Anteile einer slowakischen Holzproduktionsgesellschaft und 100% der Anteile an einer österreichischen Einkaufs- und Vertriebsgesellschaft halten soll, dann kann zu dieser geplanten Gestaltung nur soviel ausgesagt werden, dass die österreichische Gesellschaft unter Berücksichtigung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze einen ihren Funktionen entsprechenden Gewinn auszuweisen haben wird. Zu der Frage, ob die Zuerkennung einer 3%igen Provision eine ausreichende Abgeltung ihrer Funktionen darstellt, kann ohne genaue Funktionsanalyse im ministeriellen EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden.
09. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 9 DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979 |
Schlagworte: | Funktionsanalyse, OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, Verrechnungspreisgrundsätze |