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Deutsche Bundesknappschaftspension

BMF04 1481/5-IV/4/0030.8.20002000

EAS 1829

Die deutsche Bundesknappschaft ist ein Träger der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und erbringt ausschließlich Leistungen im Rahmen einer gesetzlichen Rentenversicherung. Für Zeiten einer kriegsbedingten Verschleppung, Verfolgung oder Vertreibung kann eine soganannte Ersatzzeit rentensteigernd berücksichtigt werden. Außerdem ist für den Kreis der vom Fremdrentengesetz erfassten Personen (Vertriebene, vertriebene Verfolgte, Verschleppte) die Möglichkeit gegeben, die bis zum Verlassen des Herkunfts- bzw. Verschleppungsgebietes in der ausländischen Rentenversicherung zurückgelegten Zeiten in der deutschen Rentenversicherung steigernd zu berücksichtigen. Im Verhältnis zwischen Deutschland und Österreich ist zu beachten, dass bis zum Beitritt Österreichs zur EU das Sozialversicherungsabkommen anzuwenden war, welches eine Gebietsgleichstellung vorsah.

Darüberhinaus können Spätaussiedler, die nach dem 31. Dezember 1992 ihren Wohnsitz in Deutschland begründet haben, besondere Hilfen und Vergünstigungen beantragen, sofern die Voraussetzungen des Bundesvertriebenengesetzes erfüllt sind. Die Leistungen an Spätaussiedler haben den Charakter von Starthilfen und sollen daneben auch durch die Spätaussiedlung entstandenen Nachteile mildern. Spätaussiedler erhalten deshalb Leistungen ohne eigene vorherige Beiträge, die ständige Einwohner Deutschlands nur nach einer - manchmal langjährigen - Beitragszahlung erhalten.

Bei der Bundesknappschaftspension handelt es sich daher um Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinn von Artikel 10 Abs. 2 Z. 1 DBA-Deutschland und zwar auch dann, wenn die Zahlungshöhe nicht nur von den Erwerbszeiten, sondern auch von den sogenannten Ersatzzeiten beeinflusst wird.

30. August 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 10 Abs. 2 Z 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Bundesknappschaft, gesetzliche Rentenversicherung, Sozialversicherungsabkommen, kriegsbedingte Verschleppung, kriegsbedingte Verfolgung, kriegsbedingte Vertreibung, Spätaussiedler, Bundesvertriebenengesetz

Stichworte