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Liquidation einer inländischen Tochtergesellschaft einer Kanalinselgesellschaft

BMFA 384/3-IV/4/995.7.19991999

EAS 1481

Wird die inländische Tochtergesellschaft einer Kanalinselgesellschaft liquidiert, dann unterliegt die Kanalinselgesellschaft mit dem hiebei in ihren Händen realisierten Liquidationsgewinn gemäß § 31 EStG i.V. mit § 98 Z. 8 EStG der beschränkten inländischen Steuerpflicht. Ein Kapitalertragsteuerabzug von den an sie überwiesenen Liquidationsraten ist nicht vorgesehen; die steuerliche Erfassung hat im Veranlagungsweg zu erfolgen.

05. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 31 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 98 Z 8 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Liquidationsgewinn

Stichworte