EAS 1411
Übernimmt der Geschäftsführer einer inländischen GmbH nebenberuflich und auf selbständiger Basis für einen französischen Verlag Marketingaufgaben in Oststaaten (Vermittlung des Zeitungsvertriebes über den Einzelhandel, über Abos und Großabos an Airlines und Hotels sowie Vermittlung der Anzeigenaufgabe) dann unterliegen die hiefür von dem Pariser Zeitungsverlag gezahlten Provisionen sowohl auf Grund der zwischen Österreich und Frankreich als auch zwischen Österreich und den Oststaaten geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Denn Österreich würde als Ansässigkeitsstaat des Geschäftsführers das Besteuerungsrecht nur dann an andere Staaten abzugeben haben, wenn die Tätigkeit Betriebstätten des Geschäftsführers in anderen DBA-Partnerstaaten zuzuordnen wäre.
4. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994 |
Schlagworte: | Marketingtätigkeiten, Vermittlungstätigkeiten, Provisionszahlungen, Ansässigkeitsstaat |